Viele Unternehmen fragen sich derzeit:
- Gilt das BFSG auch für unsere Website?
- Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
- Reicht ein Barrierefreiheits-Widget aus?
Dieser Beitrag gibt eine praxisnahe und verständliche Einordnung.
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG setzt europäische Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit um. Ziel ist es, dass digitale Produkte und Dienstleistungen auch von Menschen mit Behinderungen selbstständig genutzt werden können.
Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an anerkannten Standards wie:
- den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
- der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Welche Websites sind vom BFSG betroffen?
Nicht jede Website fällt automatisch unter das BFSG.
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Verkaufsangebote für Verbraucher bereitstellen, zum Beispiel:
- Online-Shops
- Buchungs- und Terminplattformen
- Kunden- oder Self-Service-Portale
- Websites mit digitalen Vertragsabschlüssen
In der Regel nicht betroffen sind:
- rein informative Websites ohne Interaktionsfunktion
- sehr kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz
Entscheidend ist also die Funktion der Website, nicht nur ihre Existenz.
Reicht ein Barrierefreiheits-Widget oder Tool aus?
Viele Anbieter versprechen, dass sich Barrierefreiheit einfach per Widget oder Overlay-Tool herstellen lässt. In der Praxis ist das jedoch nicht ausreichend.
Solche Lösungen können punktuell unterstützen, ersetzen aber keine barrierearme Gestaltung der Website selbst. Die Anforderungen des BFSG sowie der WCAG/BITV beziehen sich auf:
- Struktur und Semantik des Quellcodes
- Bedienbarkeit per Tastatur
- verständliche Inhalte und Navigation
- korrekte Unterstützung von Screenreadern
Diese Aspekte lassen sich nicht allein über externe Tools „nachrüsten“.
Warum sich barrierefreie Websites auch ohne Pflicht lohnen
Unabhängig vom BFSG bringt Barrierefreiheit klare Vorteile:
- bessere Benutzerfreundlichkeit für alle
- höhere Verständlichkeit und klarere Inhalte
- bessere mobile Nutzbarkeit
- Vorteile für Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- bessere Verarbeitung durch KI-Assistenten und Screenreader
Barrierefreiheit ist damit immer auch ein Qualitätsmerkmal moderner Websites.
Was bedeutet Barrierefreiheit nach WCAG und BITV konkret?
Zu den zentralen Anforderungen zählen unter anderem:
- ausreichende Farbkontraste und skalierbare Schriftgrößen
- vollständige Tastaturbedienbarkeit
- logisch strukturierte Inhalte und Navigation
- aussagekräftige Alternativtexte für Bilder
- technische Kompatibilität mit Hilfstechnologien
In vielen Fällen sind gezielte Optimierungen ausreichend. Ein kompletter Relaunch ist meist nicht notwendig.
Barrierefreiheit prüfen: Aufwand realistisch einschätzen
Wir entwickeln barrierarme Websites seit 2006 und begleiten Unternehmen bei der Umsetzung von WCAG- und BITV-Anforderungen.
Für eine erste, grobe Analyse der Barrierefreiheit einer bestehenden Website genügt häufig ein Aufwand von etwa einem Personentag. So lässt sich klären:
- ob die Website unter das BFSG fällt
- welche Maßnahmen erforderlich sind
- und wie groß der tatsächliche Anpassungsbedarf ist
BFSG richtig einordnen: Klarheit schaffen und sinnvoll handeln
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft nicht alle Websites – aber viele mehr, als auf den ersten Blick vermutet. Eine realistische Einschätzung schafft Klarheit, reduziert Risiken und verbessert gleichzeitig Qualität und Nutzbarkeit der Website.
Wer sich mit Barrierefreiheit, WCAG, BITV und BFSG beschäftigt, ist technisch, rechtlich und kommunikativ auf der sicheren Seite.
Sie haben Fragen oder möchten die Barrierefreiheit Ihrer Website einschätzen lassen?
Sprechen Sie uns gerne an.