Erklärung zur Barrierefreiheit
Was an dieser Website geprüft wurde, was noch nicht stimmt und an wen Sie sich wenden können.
Kurz gesagt: tenolo baut barrierefreie Websites – und hält den eigenen Auftritt an denselben Maßstab. Diese Erklärung sagt, was geprüft wurde, was noch nicht stimmt und an wen Sie sich wenden können.
Für welche Website diese Erklärung gilt
Diese Erklärung gilt für den Auftritt der tenolo GmbH & Co. KG unter tenolo.de mit allen Unterseiten. Sie beruht auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und orientiert sich an den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines 2.2 auf Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Der Auftritt ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar; die Einschränkungen stehen im nächsten Abschnitt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine automatische Prüfung mit axe über jede Seitenart und über jeden Baustein in der Bauteilbibliothek, eine Tastaturbegehung je Seitenart und eine Nachrechnung aller Farbkombinationen auf ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 im Fließtext. Beides läuft bei jeder Änderung erneut, bevor der Auftritt ausgeliefert wird.
Was der Auftritt im Einzelnen tut:
- Jede Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen. Der Fokus ist auf jedem bedienbaren Element sichtbar, und die erste Sprungmarke führt zum Inhalt.
- Bilder tragen einen Alternativtext; rein gestalterische Bilder sind als solche gekennzeichnet und werden nicht vorgelesen.
- Formulare haben sichtbare Beschriftungen, und Fehlermeldungen stehen im Text bei dem Feld, das sie betreffen. Sie werden auch von Vorlesesoftware angesagt.
- Bewegte Inhalte – das Video im Seitenkopf und die Übergänge der Scrollstrecken – stehen still, wenn das Betriebssystem weniger Bewegung wünscht. Das Video hat keinen Ton und trägt keine Information, die nicht auch im Text steht.
- Die Sprache jeder Seite ist maschinell lesbar ausgezeichnet; die Gliederung der Überschriften ist durchgehend.
Was noch nicht barrierefrei ist
- Die Seite, die bei einer unbekannten Adresse erscheint („Diese Seite gibt es nicht mehr“), trägt ihre Sprachangabe erst, wenn ihr Skript läuft. Ohne Skript kann Vorlesesoftware die Sprache dieser einen Seite nicht sicher erkennen. Ursache ist das Rahmenwerk, das die Fehlerseite ausliefert; wir prüfen mit jeder neuen Fassung, ob es behoben ist.
- Die Tastaturbegehung deckt die Seitenarten und die bedienbaren Bausteine ab, die dieser Auftritt heute hat. Jeder neue Baustein wird vor seiner Veröffentlichung genauso geprüft; bis dahin gilt die Prüfung für den Stand am Datum unten.
Alles Weitere, was wir finden, tragen wir hier ein – mit dem Datum und dem Weg, auf dem es behoben wird. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat noch nicht stattgefunden; sie ist für das erste Jahr nach dem Livegang vorgesehen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15. September 2026 erstellt. Sie wird überprüft, sobald sich am Auftritt etwas Wesentliches ändert, mindestens einmal im Jahr.
Rückmeldung und Kontakt
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie am Lesen oder Bedienen hindert? Schreiben Sie uns, wir kümmern uns darum: per E-Mail an loslegen@tenolo.de oder telefonisch unter 0234 7962340, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr. Wenn Sie uns sagen, welche Seite und welche Hilfsmittel Sie benutzen, können wir schneller helfen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie den Eindruck haben, dass wir auf Ihre Rückmeldung nicht angemessen reagieren, können Sie sich an die für Dienstleistungen zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist das die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), erreichbar über mlbf-barrierefrei.de. Dort können Sie eine Beschwerde einreichen, wenn Sie uns Ihre Rückmeldung gegeben haben und keine zufriedenstellende Antwort erhalten.