EU AI Act: KI auf Ihrer Website erfassen und kennzeichnen.
Seit August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung, auch EU AI Act genannt. Wir erfassen, welche KI-Funktionen auf Ihrer Website im Einsatz sind, setzen die nötigen Hinweise auf der Website um und dokumentieren alles so, dass Ihre Rechtsberatung damit arbeiten kann.

Was wir für Sie übernehmen.
Wir kümmern uns um die technische und redaktionelle Umsetzung auf Ihrer Website. Die rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Rechtsberatung.

Sie wissen, welche KI auf Ihrer Website im Einsatz ist.
Oft ist nicht bekannt, welche KI-Funktionen auf der eigenen Website arbeiten, zum Beispiel ein eingebundener Chatbot, eine automatische Übersetzung oder KI-generierte Texte und Bilder. Wir erfassen alle Funktionen in einer Liste, mit Anbieter und Zweck.
Alle KI-LeistungenHinweise auf KI direkt auf der Website.
Wo Inhalte oder Funktionen als KI gekennzeichnet werden sollen, setzen wir die Hinweise auf Ihrer Website um. Wie das technisch gelöst wird, hängt von Ihrem Redaktionssystem ab und klären wir in der Bestandsaufnahme.
Eine Übersicht, die Sie vorlegen können.
Sie erhalten eine Übersicht aller KI-Funktionen auf Ihrer Website, mit Anbieter, Zweck, Datum und Stand der Umsetzung. Diese Übersicht dient Ihrer Rechtsberatung als Grundlage und lässt sich bei Rückfragen vorlegen.
Die rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Rechtsberatung.
Wir sind eine Digitalagentur und keine Kanzlei. Wir liefern die technische Umsetzung auf der Website und die Dokumentation dazu. Rechtliche Fragen, zum Beispiel zur Einordnung eines Systems, beantwortet Ihre Rechtsberatung. Die Unterlagen bereiten wir so auf, dass sie damit gut arbeiten kann.
Was auf der Website typischerweise zu tun ist.
Welche Aufgaben bei Ihnen anfallen, zeigt die Bestandsaufnahme. Ob und in welchem Umfang eine Pflicht für Sie gilt, klärt Ihre Rechtsberatung.
Chatbots und Assistenten kennzeichnen
Nutzerinnen und Nutzer sollen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren. Wir setzen einen gut sichtbaren Hinweis direkt im Chatfenster um.
KI-generierte Inhalte kennzeichnen
Wo KI-generierte Texte, Bilder oder Videos gekennzeichnet werden sollen, setzen wir die Hinweise auf der Website um.
Übersicht der KI-Funktionen anlegen
Alle KI-Funktionen auf Ihrer Website mit Anbieter, Zweck und Datum in einer Übersicht. Bei Änderungen wird sie aktualisiert.
Datenschutzerklärung und Einwilligung anpassen
Werden durch KI-Funktionen Drittdienste eingebunden oder Daten übertragen, muss das in der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls im Einwilligungsdialog stehen. Die Texte stimmen Sie mit Ihrer Datenschutzberatung ab, wir setzen sie auf der Website um.
KI-Kompetenz der Mitarbeitenden
Unternehmen, die KI einsetzen, sollen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden fördern. Diese Anforderung gilt unabhängig von der Website. Wir weisen Sie in der Bestandsaufnahme darauf hin.
Nennen Sie uns Ihre Domain, wir sehen uns Ihre Website an.
Im Erstgespräch gehen wir Ihre Website mit Ihnen durch. Wir zeigen Ihnen, welche eingebundenen KI-Dienste wir finden, und fragen nach, wo Ihre Redaktion KI einsetzt. Daraus ergibt sich, welche Aufgaben anfallen können und in welcher Reihenfolge sie sich umsetzen lassen.

Kennzeichnen kann nur, wer weiß, wo KI im Einsatz ist.
So läuft die Umsetzung ab.
Zuerst prüfen wir, welche KI auf Ihrer Website im Einsatz ist. Dann setzen wir die Hinweise auf der Website um und dokumentieren alles in einer Übersicht.
Prüfung der Website und Gespräch mit der Redaktion
Wir prüfen, welche Dienste auf Ihrer Website geladen werden und was davon bereits im Einwilligungsdialog steht. Ob und wo Texte oder Bilder mit KI erstellt wurden, klären wir gemeinsam mit Ihrer Redaktion. Das Ergebnis ist eine Liste aller KI-Funktionen.
Umsetzung auf der Website
Wir setzen die Hinweise dort um, wo sie gebraucht werden, zum Beispiel im Chatfenster oder bei KI-generierten Inhalten. Wie die Umsetzung in Ihrem Redaktionssystem aussieht, legen wir nach der Bestandsaufnahme gemeinsam fest.
Übersicht und Dokumentation
Sie erhalten eine Übersicht aller KI-Funktionen mit Anbieter, Zweck und Datum. Kommen neue Funktionen dazu, aktualisieren wir die Übersicht, auf Wunsch im Rahmen einer laufenden Betreuung.
In vier Schritten zur Umsetzung auf Ihrer Website.
Kennzeichnen lässt sich nur, was erfasst ist. Deshalb beginnen wir mit der Bestandsaufnahme.
- 01. Schritt von 4
Erstgespräch
Sie sprechen mit Jan oder Johannes. Wir sehen uns gemeinsam Ihre Website an, zeigen Ihnen die eingebundenen KI-Dienste, die wir finden, und fragen nach, wo bei Ihnen sonst KI im Einsatz ist.
- 02. Schritt von 4
Bestandsaufnahme
Wir erfassen jede KI-Funktion mit Anbieter und Zweck. Daraus entsteht eine Liste der Aufgaben mit Aufwand und Reihenfolge. Diese Liste ist auch die Grundlage für Ihre Rechtsberatung.
- 03. Schritt von 4
Umsetzung
Wir setzen die Hinweise auf der Website um, zum Beispiel im Chatfenster oder bei KI-generierten Inhalten. Datenschutzerklärung und Einwilligungsdialog passen wir nach Abstimmung mit Ihrer Datenschutzberatung an.
- 04. Schritt von 4
Übergabe und Aktualisierung
Sie erhalten die Übersicht aller KI-Funktionen mit Datum und Versionsstand. Kommen neue Funktionen dazu, aktualisieren wir sie, auf Wunsch im Rahmen einer laufenden Betreuung.
Häufige Fragen zum EU AI Act auf der Website.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act, auf Deutsch KI-Verordnung, ist ein europäisches Gesetz, das den Einsatz von künstlicher Intelligenz regelt. Seit August 2026 gelten unter anderem Transparenzpflichten. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wann sie mit einer KI zu tun haben.
Was kostet die Umsetzung des EU AI Act auf der Website?
Das hängt vor allem davon ab, wie viele KI-Funktionen auf Ihrer Website im Einsatz sind und wie Ihr Redaktionssystem aufgebaut ist. Nach der Bestandsaufnahme erhalten Sie ein Angebot mit allen Aufgaben und dem Aufwand.
Wer ist in Deutschland für die Aufsicht über den EU AI Act zuständig?
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zuständige Behörde für die KI-Verordnung. Sie ist auch Anlaufstelle für Fragen von Unternehmen.
Gilt der EU AI Act auch, wenn wir nur einen fertigen Chatbot eines Anbieters einbinden?
Die KI-Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern, die ein KI-System entwickeln, und Betreibern, die es einsetzen. Für beide gelten unterschiedliche Pflichten. Welche Rolle Sie haben und welche Pflichten daraus folgen, klärt Ihre Rechtsberatung. Wir erfassen dafür, welche Dienste auf Ihrer Website eingebunden sind und von wem sie stammen.
Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung aus?
In der Regel nicht. Die KI-Verordnung sieht vor, dass die Information klar erkennbar ist und spätestens bei der ersten Interaktion gegeben wird, also zum Beispiel direkt im Chatfenster. Die Angaben in der Datenschutzerklärung kommen zusätzlich dazu.
Sind KI-Funktionen auf unserer Website Hochrisiko-Systeme?
Für Hochrisiko-Systeme gelten deutlich strengere Pflichten als für die meisten KI-Funktionen auf Websites. Ob ein System als Hochrisiko gilt, hängt davon ab, wofür es eingesetzt wird. Das ist eine rechtliche Einordnung, die Ihre Rechtsberatung vornehmen sollte.
Wir haben keine KI auf der Website. Müssen wir trotzdem etwas tun?
Für die Website selbst ergeben sich dann in der Regel keine Aufgaben aus den Transparenzpflichten. Die KI-Verordnung enthält aber auch Anforderungen zur KI-Kompetenz von Mitarbeitenden, wenn im Unternehmen KI-Werkzeuge genutzt werden. Was davon für Sie gilt, klärt Ihre Rechtsberatung.
Übernimmt tenolo die Rechtsberatung zum EU AI Act?
Nein. Wir sind eine Digitalagentur und übernehmen die technische Umsetzung auf der Website und die Dokumentation. Für die rechtliche Bewertung wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung. Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass sie damit gut arbeiten kann.
Ihr 30-Minuten-Erstgespräch.
Sie erzählen Jan oder Johannes von Ihrem Vorhaben. Wir sagen Ihnen, wie wir es entwickeln würden, was es ungefähr kostet und wie lange es dauert.
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Oder schreiben Sie an loslegen@tenolo.de.
Wer antwortet.
JanGeschäftsführung & UI/UX Designer
JohannesGeschäftsführung & Konzept