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Barrierefreie Websites nach BFSG und BITV 2.0.

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Websites, Shops und Apps im Verbrauchergeschäft barrierefrei sein, für öffentliche Stellen gilt das schon länger. Neue Websites entwickeln wir von Anfang an barrierefrei. Bestehende Auftritte prüfen wir nach BITV 2.0 und EN 301 549 und beheben die Barrieren Schritt für Schritt, während Ihre Redaktion ganz normal weiterarbeitet.

Eine Braillezeile in Nahaufnahme auf einem hellen Schreibtisch, die Stifte einiger Zellen angehoben, dahinter unscharf Kopfhörer und Tastatur

Barrierefreiheit hilft allen Ihren Besuchern.

Die Norm verlangt, dass Inhalte wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sind. Das hilft Menschen, die schlecht sehen oder hören, ohne Maus arbeiten oder auf einfache Sprache angewiesen sind. Es hilft aber auch allen, die vorübergehend eingeschränkt sind, etwa mit einem gebrochenen Arm, bei Sonne auf dem Display oder in einer lauten Umgebung.

Bild mit drei BIENE Awards für barrierefreie Webseiten

Bedienbar mit Tastatur und Screenreader.

Ein Screenreader liest vor, was im Quelltext steht, also Überschriften, Beschriftungen und die Namen von Schaltflächen. Sind diese sauber hinterlegt, lassen sich auch Formulare und Anträge vollständig ausfüllen. Wer mit Tabulator, Pfeiltasten oder Sprachsteuerung arbeitet, braucht zusätzlich einen sichtbaren Fokus und eine sinnvolle Reihenfolge der Elemente.

Online-Formulare und Portale

Gut lesbar, auch vergrößert.

Auch bei doppelter Schriftgröße, auf kleinen Bildschirmen und mit hohem Kontrast soll der Inhalt lesbar bleiben. Dazu gehören Untertitel für Videos und Fehlermeldungen, die klar sagen, was zu tun ist. Auf Wunsch ergänzen wir eine Fassung in Leichter Sprache. Davon profitieren auch alle, die unterwegs auf dem Smartphone lesen.

Was zur Prüfung gehört

Ein Prüfbericht dokumentiert den Stand.

Im Prüfbericht steht jede gefundene Barriere mit dem betroffenen Prüfkriterium und dem Datum der Behebung. Die Korrekturen setzen wir Schritt für Schritt um, während Ihre Website online bleibt und Ihre Redaktion weiterarbeitet. So haben Sie den Stand Ihrer Website jederzeit dokumentiert.

Was zur Prüfung gehört

Schulung für Ihre Redaktion.

Mit jedem neuen Inhalt kann auch eine neue Barriere entstehen, etwa ein Bild ohne Beschreibung oder ein PDF, das direkt aus Word exportiert wurde. Deshalb schulen wir Ihre Redaktion an Ihren eigenen Seiten und geben ihr eine kurze Checkliste für den Alltag mit. Auf Wunsch prüfen wir Ihre Website auch regelmäßig nach.

Betrieb und Wartung

Barrierefreiheit entsteht im Quelltext und in der Redaktion. Verbreitete Barrierefreiheits-Tools kaschieren nur, was an beiden Stellen fehlt.

Wie barrierefrei ist Ihre Website?

Nennen Sie uns die Adresse Ihrer Website, und wir besprechen gemeinsam, ob BFSG oder BITV 2.0 für Sie gilt, wo wir erste Barrieren sehen und wie der Weg zur barrierefreien Website für Sie aussehen kann.

Johannes Herberhold (links) und Jan Plückelmann (rechts), Geschäftsführer der tenolo GmbH & Co. KG

BFSG, BITV 2.0 oder beides?

Welche Vorgaben für Ihre Website gelten, hängt davon ab, wer Sie sind und wem Sie etwas anbieten. Das klären wir im Erstgespräch, bevor die Prüfung beginnt.

BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Unternehmen, die Verbrauchern Leistungen digital anbieten, etwa über einen Onlineshop, eine Buchung, ein Kundenkonto oder eine Terminvergabe. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz.

BITV 2.0

Die BITV 2.0 und die entsprechenden Verordnungen der Länder gelten für öffentliche Stellen, zum Beispiel Kommunen, Hochschulen sowie Stadtwerke und Kliniken in öffentlicher Trägerschaft. Dazu gehören eine Erklärung zur Barrierefreiheit, ein Weg für Rückmeldungen und eine Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle für Beschwerden.

EN 301 549

Die europäische Norm EN 301 549 legt fest, was technisch unter Barrierefreiheit verstanden wird. Sie ist der gemeinsame Maßstab für BFSG und BITV 2.0 und beruht auf den internationalen Richtlinien WCAG. Nach dieser Norm prüfen wir Ihre Website.

Seit der Gründung unser Thema.

Für den BIENE-Award der Aktion Mensch wurden wir mehrfach ausgezeichnet und saßen später selbst in der Jury. Bei jeder Website, die wir entwickeln, gehört Barrierefreiheit dazu.

seit2003

Barrierefreie Informationstechnik, seit es tenolo gibt

mehrfach ausgezeichnetBIENE-Award

Der Preis für barrierefreie Websites, vergeben von der Aktion Mensch

in der Jury derAktion Mensch

Später haben wir die eingereichten Websites selbst mitbewertet

In vier Schritten zur barrierefreien Website.

Der Ablauf gilt für Websites, die wir entwickelt haben, und ebenso für Auftritte anderer Agenturen.

  1. 01. Schritt von 4

    Erstgesprächkostenlos

    Wir klären, ob BFSG oder BITV für Sie gilt und welche Seiten, Formulare und Dokumente geprüft werden sollten. Danach kennen Sie den Umfang der Prüfung.

  2. 02. Schritt von 4

    Prüfung nach EN 301 549

    Wir prüfen automatisiert und von Hand, unter anderem mit Tastatur, Vergrößerung und Screenreader. Jede Barriere halten wir mit Prüfkriterium und Dringlichkeit fest.

  3. 03. Schritt von 4

    Umsetzung Schritt für Schritt

    Wir beheben die Barrieren nach Dringlichkeit, die kritischen zuerst. Ihre Website bleibt dabei online, und Ihre Redaktion arbeitet weiter.

  4. 04. Schritt von 4

    Schulung und Nachprüfung

    Wir schulen Ihre Redaktion an Ihren eigenen Seiten und prüfen nach der Umsetzung nach. Auf Wunsch wiederholen wir die Prüfung regelmäßig.

Leistungen für Prüfung und Umsetzung.

Wir prüfen Ihre Website, beheben die Barrieren und dokumentieren den Stand. Manche Inhalte brauchen Ihr Fachwissen, etwa die Beschreibung von Bildern oder Untertitel für Videos. Diese Punkte sind als „gemeinsam" markiert.

Prüfung

  • Geltungsbereich und Seitenauswahl nach BITV-Prüfverfahren
  • Automatisierte Prüfung über alle Vorlagen und Komponenten
  • Manuelle Prüfung: Struktur, Tastatur, Fokus, Formulare, Fehlerbehandlung
  • Farbe, Kontrast, Zoom auf 200 Prozent, Reflow bei 320 Pixeln
  • Durchgang mit dem Screenreader am Rechner, NVDA und VoiceOver
  • Sichtung der Dokumente, Auswahl der Dateien nach Nutzunggemeinsam
  • Befundliste mit Erfolgskriterium, Stufe und Schweregrad
  • Prüfbericht mit Reihenfolge für die Umsetzung

Umsetzung

  • Korrekturen im Quelltext, Schritt für Schritt nach Schweregrad
  • Komponenten nachziehen: Menü, Dialog, Tabs, Slider, Tabellen
  • Formulare: Labels, Fehlermeldungen im Text, Fokus nach dem Absenden
  • Kontraste, sichtbarer Fokus
  • Einpflegen von Alternativtextengemeinsam
  • Sanierung der wichtigsten PDF-Dokumente
  • Fassung in Leichter Spracheauf Wunsch

Nachweis

  • Dokumentierter Stand je Erfolgskriterium
  • Feedback-Weg mit Zuständigkeit und Reaktionszeitgemeinsam

Betrieb

  • Schulung der Redaktion
  • Prüfung der geänderten Vorlagen nach einem Releaseauf Wunsch
  • Regelmäßige Nachprüfung mit Berichtauf Wunsch

Barrierefreiheit in der Praxis

Für Overdyck Kinder- und Jugendhilfe in Bochum haben wir eine Website entwickelt, die sich mit Tastatur und Screenreader bedienen lässt. Eine Fassung in Leichter Sprache ist auf jeder Seite erreichbar.

Alle Projekte
Soziale TrägerWebsiteBarrierefreiheit

Website mit eigener Fassung in Leichter Sprache.

Für Overdyck haben wir eine Website entwickelt, die das Angebot von der Wohngruppe über die Tagesgruppe bis zur Beratung zeigt, mit Platzsuche, Stellenangeboten mit Online-Bewerbung und Onlinespende. Barrierefreiheit war von Anfang an Teil der Entwicklung. Dazu kommt eine zweite Fassung in Leichter Sprache, die von jeder Seite aus erreichbar ist.

Projekt Overdyck Kinder- und Jugendhilfe
Barrierefreie Webseite der Overdyck Jugendhilfe

Was die Overdyck Jugendhilfe dazu sagt.

„Teilhabe ist unser Auftrag, und das gilt auch für unsere Website. Wer bei uns Hilfe sucht, soll sie dort ohne Hürden finden, ganz gleich, mit welchen Voraussetzungen er zu uns kommt.“
Stefan WutzkeGeschäftsführung Overdyck Jugendhilfe

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit.

Gilt das BFSG für uns?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die Verbrauchern Leistungen digital anbieten, etwa über einen Onlineshop, eine Buchung, ein Kundenkonto oder eine Terminvergabe. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Für öffentliche Stellen gelten die BITV 2.0 und die Verordnungen der Länder. Ob und in welchem Umfang das für Sie zutrifft, klären wir im Erstgespräch.

Reicht WCAG 2.1 oder brauchen wir schon 2.2?

Verbindlich sind derzeit die WCAG 2.1 auf den Stufen A und AA. Die neuere Fassung WCAG 2.2 wird voraussichtlich bald verbindlich. Deshalb prüfen wir die zusätzlichen Kriterien auf Wunsch gleich mit und weisen sie im Bericht getrennt aus. So sind Sie auf die Umstellung vorbereitet.

Was kostet eine Barrierefreiheits-Prüfung?

Der Aufwand hängt vor allem von der Größe Ihrer Website ab, also von der Zahl der Seitentypen, Formulare und Dokumente. Im Erstgespräch legen wir den Umfang fest, und Sie erhalten ein Angebot für die Prüfung. Die Kosten der Umsetzung richten sich nach den gefundenen Barrieren. Sie entscheiden anhand des Berichts, was wir übernehmen und was Ihr eigenes Team umsetzt.

Wie lange dauert die Prüfung und Umsetzung?

Das hängt vom Umfang Ihrer Website ab. Den Zeitrahmen für die Prüfung nennen wir im Angebot, den Plan für die Umsetzung erhalten Sie zusammen mit dem Prüfbericht. Ihre Website bleibt die ganze Zeit online.

Funktioniert das auch bei einer Website, die eine andere Agentur entwickelt hat?

Ja. Wir prüfen und überarbeiten Websites auf TYPO3, WordPress, Drupal und individuell entwickelten Systemen. Stößt ein System an seine Grenzen, besprechen wir vorab, was sich direkt beheben lässt und wo ein Umbau sinnvoll ist.

Reicht ein Overlay-Tool für die Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit entsteht vor allem in der Struktur einer Website, also darin, wie Überschriften, Beschriftungen, Formulare und Navigation angelegt sind. Deshalb setzen wir direkt dort an und dokumentieren die Korrekturen im Prüfbericht. Zusätzliche Tools können einzelne Funktionen ergänzen, etwa eine Vorlesefunktion.

Genügt eine automatische Prüfung?

Nein. Eine automatische Prüfung findet einen Teil der Barrieren, etwa fehlende Bildbeschreibungen oder schwache Kontraste. Ob eine Bildbeschreibung zum Bild passt, ob die Reihenfolge bei der Bedienung per Tastatur stimmt oder ob sich ein Formular vollständig ausfüllen lässt, prüfen wir von Hand, mit Tastatur und Screenreader.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Eine Seite auf Ihrer Website, die den aktuellen Stand beschreibt: was barrierefrei ist, was noch fehlt, aus welchem Grund und wie man sich bei Problemen meldet. Für öffentliche Stellen ist sie Pflicht. Unser Prüfbericht liefert die Angaben, die Sie dafür brauchen.

Was passiert bei einer Beschwerde?

Bei öffentlichen Stellen geht eine Beschwerde zuerst über den Rückmeldeweg auf der Website und danach an die zuständige Schlichtungs- oder Durchsetzungsstelle. Bei Unternehmen ist die Marktüberwachung der Länder zuständig. Für beide Fälle stellen wir Ihnen den Prüfbericht und den aktuellen Arbeitsstand bereit.

Wir haben Standorte in Österreich und der Schweiz. Gilt dort dasselbe?

Der Maßstab ist derselbe, die Gesetze heißen anders. In Österreich gilt das Barrierefreiheitsgesetz, in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz, dort vor allem für öffentliche Stellen. Grundlage ist überall die EN 301 549. Wir prüfen Ihre Website deshalb einmal und ordnen die Ergebnisse den einzelnen Ländern zu.

Bringt Barrierefreiheit außer der Pflicht noch etwas?

Ja. Sie erreichen mehr Menschen, zum Beispiel ältere Kunden, Nutzer mit kleinen Bildschirmen oder langsamer Verbindung. Außerdem hilft Barrierefreiheit bei der Auffindbarkeit, weil saubere Überschriften, Beschriftungen und Bildbeschreibungen auch von Suchmaschinen und KI-Systemen ausgewertet werden.

Was müssen wir selbst beisteuern?

Ihr Fachwissen an zwei Stellen: was auf Ihren Bildern zu sehen ist und welche Dokumente wirklich gebraucht werden. Wir liefern dafür Listen und Vorlagen, Sie bestätigen die Inhalte.

Ist das ein BITV-Test?

Der BITV-Test ist ein festgelegtes Prüfverfahren mit einem festen Katalog an Prüfschritten und einem vorgegebenen Berichtsformat. Wir prüfen auf derselben Grundlage, der EN 301 549. Wie eng wir uns am Katalog des BITV-Tests orientieren, legen wir je nach Projekt fest. Verlangt Ihre Ausschreibung ausdrücklich einen BITV-Test, klären wir das vor dem Angebot.

Erstgespräch zur Barrierefreiheit.

Dreißig Minuten zur Barrierefreiheit Ihrer Website. Sie nennen uns die Adresse, wir sagen Ihnen, was die Prüfung umfasst und was sie kostet.

0234 7962340

Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Oder schreiben Sie an loslegen@tenolo.de.

Wer antwortet.

JanGeschäftsführung & UI/UX DesignerJohannesGeschäftsführung & Konzept

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