EU AI Act und Ihre Website: Was seit August 2026 für Chatbots und KI-Inhalte gilt
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung, auch EU AI Act genannt. Für Websites heißt das vor allem: Menschen sollen erkennen können, wenn sie mit einem KI-Chatbot kommunizieren, und bestimmte KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt vom eingesetzten System ab und sollte rechtlich geprüft werden.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick, was die Verordnung für typische Websites bedeutet. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsberatung.
Was die Verordnung regelt
Die KI-Verordnung der EU teilt KI-Anwendungen nach ihrem Risiko ein. Bestimmte verbotene Praktiken gelten seit Februar 2025. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme folgen später, ihre Fristen wurden im Sommer 2026 durch den sogenannten Digital Omnibus verschoben.
Als Hochrisiko gelten unter anderem Systeme in der Personalauswahl, bei der Kreditwürdigkeitsprüfung oder als Sicherheitsbauteil kritischer Infrastruktur. Ein Chatbot, der Öffnungszeiten beantwortet, ist in der Regel kein Hochrisiko-System. Ein Bewerberportal, das Bewerbungen automatisch vorsortiert, kann dagegen eines sein.
Chatbots: Hinweis auf die KI
Menschen sollen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren, es sei denn, das ist aus den Umständen offensichtlich. Die Information soll klar erkennbar sein und spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen. Ein Chatfenster mit dem Namen „Assistent“ und einem freundlichen Avatar macht das allein nicht deutlich. Ein Hinweis zu Beginn des Gesprächs schafft Klarheit, zum Beispiel: „Sie schreiben mit einem KI-Assistenten. Bei Fragen zu Ihrem Vertrag erreichen Sie unser Team unter …“
Unabhängig vom Gesetz empfehlen wir einen gut sichtbaren Weg zu einer Ansprechperson. Gerade bei Stadtwerken und Kliniken sind Anliegen oft persönlich.
KI-generierte Inhalte: Kennzeichnen
Die Verordnung verlangt eine Kennzeichnung vor allem bei sogenannten Deepfakes, also KI-generierten Bildern, Videos oder Tonaufnahmen, die echt wirken und reale Personen, Orte oder Ereignisse zeigen. Auch KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, müssen gekennzeichnet werden. Hat ein Mensch einen solchen Text geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung, gelten Ausnahmen.
Für die Praxis empfehlen wir: KI-generierte Bilder in der Bildunterschrift oder im Alternativtext kennzeichnen und Beiträge mit einer verantwortlichen Autorin oder einem verantwortlichen Autor veröffentlichen. Das ist wenig Aufwand und schafft Klarheit.
Formulare und Bewerbungen mit KI
Prüft ein Formular Eingaben per KI, macht Vorschläge oder sortiert Anträge vor, sollten Nutzerinnen und Nutzer das erfahren. Auch die DSGVO enthält Regeln für automatisierte Entscheidungen, die Menschen erheblich betreffen.
Besonders sorgfältig sollten Sie bei Bewerbungen vorgehen. Ein Bewerberportal, das per KI eine Rangfolge erstellt, kann als Hochrisiko-System gelten, mit umfangreichen Pflichten. Wer so etwas plant, sollte es vorher mit Rechtsberatung und Datenschutz klären.
Was Sie jetzt tun sollten
- Eine Liste aller KI-Funktionen auf Website und in Apps anlegen, zum Beispiel Chatbot, Suche, Übersetzung, Bilderzeugung oder Formularhilfen.
- Im Chatfenster einen gut sichtbaren Hinweis auf die KI ergänzen.
- Prüfen, welche KI-generierten Inhalte gekennzeichnet werden sollten.
- Die Datenschutzerklärung um eingebundene KI-Dienste ergänzen.
- Bewerber- und Bewertungssysteme gesondert rechtlich prüfen lassen.
- Die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden fördern, die mit KI-Werkzeugen arbeiten.
Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Website an und zeigen Ihnen, welche eingebundenen KI-Dienste wir finden. Die rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Rechtsberatung.
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